Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut – aber auch hierbei gelten Abstandsregeln

Anlässlich der erneuten Auflagenverstöße bei Demonstrationen in Kiel erklärt der Kreisvorsitzende der FDP Kiel, Dennys Bornhöft:

„Die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht sind grundgesetzlich geschützte Güter, die natürlich auch durch Corona-Auflagen nicht aufgehoben werden können. Für einen Rechtsstaat ist es elementar, dass Menschen auf die Straße gehen können, um  z.B. gegen Regierungshandeln zu protestieren.

Aber auch in Demonstrationen sind Auflagen einzuhalten. Aufgrund der Coronapandemie gehört dazu auch ein größere Abstand zwischen den Teilnehmern und/oder das Tragen von Masken. Wer sich darannnicht hält, ist aus der Demonstration auszuschließen. Wenn ein größerer Teil gegen die Auflagen verstößt, so ist die gesamte Demonstration aufzulösen. Dieser Grundsatz gilt bei allen Demonstrationen, gleich ob sie politischer oder gesellschaftlicher Natur sind. Keinesfalls darf es im Vorwege zu Untersagungen von Versammlungen kommen, weil einem der verkündete Inhalt nicht genehm ist. In Deutschland darf man auch für Unfug auf die Straße gehen – aber man hat sich an Abstände und

Maskenanordnung zu halten um sich und andere nicht zu gefährden.

Wir bitten daher um konsequenteres Eingreifen, wenn Demonstrantinnen und Demonstranten sich nicht an die Auflagen halten.

Wir Freien Demokraten lehnen die inhaltliche Position von Corona-Leugnern ab, wir sprechen ihnen aber nicht ab, ihre Haltung vertreten zu dürfen, solange sie sich an die Regeln halten.